Ab dem 1.1.2023 ist die Homeoffice-Pauschale nicht mehr befristet und gilt zunächst unbeschränkt weiter. Der steuerliche Abzugsbetrag wird von bisher 5,00 Euro auf 6,00 Euro für jeden Tag angehoben. Neu ist auch, dass die Pauschale für bis zu 210 Tage gewährt wird; bisher waren es lediglich 120 Tage. Damit erhöht sich der mögliche Höchstbetrag von bisher 600,00 Euro auf 1.260,00 Eur.

Von der Pauschale profitieren diejenigen, die kein Arbeitszimmer besitzen.

Einzutragen ist die Anzahl der Tage in der Steuererklärung in Anlage N (Seite 2, Zeile 45). Genannt werden müssen hier die Tage, an denen überwiegend im Homeoffice gearbeitet wurde und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wurde oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht (zum Beispiel Lehrer, die in der Schule unterrichten und nachmittags im Homeoffice Klassenarbeiten kontrollieren). In diesen Fällenm ist ein Abzug beider Pauschalen, nämlich Fahrtkosten und Homeoffice-Pauschale, möglich.